Antwort zur Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes

Die FDP.Die Liberalen Nidwalden unterstützen die vorliegende Teilrevision im Sinne der Stärkung der heimischen Landwirtschaft und der Steigerung der Wertschöpfung. Ökologische Einschränkungen dürfen nicht zu Lasten des Selbstversorgungsrades erwirkt werden.

Antwort zur Vernehmlassung der FDP. Die Liberalen Nidwalden zur Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes

Die Agrarpolitik des Bundes hat sich in den letzten 30 Jahren stark verändert und klar hin in Richtung mehr Markt und mehr Ökologie entwickelt. Die entsprechenden Reformen haben in der Nidwaldner Landwirtschaft einen breiten Anpassungsprozess ausgelöst. Diese Entwicklung gilt es weiter zu fördern und Anreize zu schaffen. Die FDP.Die Liberalen Nidwalden unterstützt die Massnahmen der vorliegenden Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes. Unsere Landwirtschaft ist ein wichtiger Teil der regionalen Wertschöpfung. Mit gezielten Massnahmen, Beiträgen und Unterstützungen kann und soll die Landwirtschaft gefördert werden. Innovation in der Landwirtschaft sowie der Einsatz von neuen Technologien erachtet die FDP als einen zukunftsweisenden Schritt.

Der Kanton Nidwalden unterstützt mit der Teilrevision die Anpassung der Landwirtschaftsbetriebe und die Erbringung von multifunktionalen Leistungen, indem er ergänzend zu den Massnahmen des Bundes, weitere spezifisch auf die Situation und den Entwicklungsbedarf der Nidwaldner Landwirtschaft zugeschnittene Fördermassnahmen ausrichtet. Grundlage für die heutige Landwirtschaftspolitik ist die im Hinblick auf die letzte Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Kantonales Landwirtschaftsgesetz) erarbeitete Strategie. Im Leitbild wurde die Förderung einer produzierenden und nachhaltigen Landwirtschaft vorgegeben, welche die von der Gesellschaft gewünschten Leistungen langfristig erbringt. Die Landwirtschaft ist und gerät aber immer mehr unter Druck. Die Absatzpreise sind nicht zufriedenstellend und entsprechende Einkommenssicherungen geraten ins Schwanken. Mit Vorgaben und Gesetzesideen diverser Natur versuchen verschiedene Kreise in der Landwirtschaft Einfluss zu finden und entsprechende Einschränkungen zu generieren. Ziel muss es jedoch sein, dass die Landwirtschaft auch in Zukunft nachhaltig bleibt und Betriebe ihre Existenzgrundlage behalten können. Bereits heute liegt der Selbstversorgungsgrad der Schweiz bei knapp 50%, deshalb gilt es gerade für Krisenzeiten die Landwirtschaft zu stärken.

Die Thematik der klimaschonenden Landwirtschaft soll weiter gefördert werden. Dabei darf aber die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft sowie deren Produktionssicherung und Steigerung nicht beschnitten werden. Bei der Hofdüngernutzung und der Trennung von Schwerstoffen (Mist) in der Gülle muss eine Gleichbehandlung der Landwirte sichergestellt werden. Wichtig erscheint der FDP auch, dass der Selbstversorgungsgrad gestärkt und nicht geschwächt wird; intensiv nutzbare Flächen bleiben und erhalten werden; und Biodiversität und Vernetzungsflächen an den Orten vollzogen werden, wo intensive Nutzung nicht möglich ist (z.B. Gewässerräume, Waldrandzonen und dgl.). Trotz ökologischen Überlegungen soll das Tierwohl nicht beschnitten werden. Auf die angedachte Abgabe von methanhemmenden Futtermittelzusätzen muss im Zweifelsfall verzichtet werden.

Fazit: Die FDP.Die Liberalen Nidwalden unterstützen die vorliegende Teilrevision im Sinne der Stärkung der heimischen Landwirtschaft und der Steigerung der Wertschöpfung. Ökologische Einschränkungen dürfen nicht zu Lasten des Selbstversorgungsrades erwirkt werden.

Kontakte:

- Landrat Iren Odermatt Eggerschwiler (Themenlead Landwirtschaft & Wald), 079 617 18 76

- Landrat Remigi Zumbühl, 079 643 62 66