FDP.Die Liberalen Nidwalden unterstützt die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes

Der Regierungsrat hat einen Entwurf des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht in die Vernehmlassung gegeben. Die FDP nimmt irritiert die Schuldzuweisungen an die Gemeinden zur Kenntnis.

Die FDP Nidwalden unterstützt inhaltlich diese Vernehmlassungsvorlage. Der Vernehmlassungsbericht des Regierungsrates erweckt jedoch den Eindruck, dass der Grund für die verzögerte Umsetzung des totalrevidierten Planungs- und Baugesetzes bei den Gemeinden liegt. Dieser Eindruck wird noch verstärkt durch den Artikel in der Nidwaldner Zeitung, in welchem vom Baudirektor festgehalten wird, dass die Gemeinden seit spätestes 2016 gewusst hätten, dass die Arbeiten angegangen werden müssen. Im Bericht wird zudem vorenthalten, dass die Gemeinden die Arbeiten begonnen haben, diese jedoch wegen Unzulänglichkeiten der neuen Baugesetzgebung einstellen mussten, um nicht unnötige Kosten zu generieren. So sind die Arbeiten in einigen Gemeinden bereits im Jahre 2015 gestartet und in der Folge sistiert worden. Nach der erforderlichen ersten Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes sind die entsprechenden Arbeiten sodann anfangs 2019 weitergeführt worden. Zudem ist festzuhalten, dass die kantonalen Vorprüfungen der Nutzungsplanung bei weitem mehr Zeit in Anspruch genommen haben, als dies von der Baudirektion ursprünglich in Aussicht gestellt worden ist.

In diesem Sinne wäre auch eine etwas differenziertere Begründung für die Verlängerung der Frist begrüssenswert gewesen. Wenn sich dann noch der Baudirektor in den Medien zitieren lässt «Doch wir wollten sicherstellen, dass alle Gemeinden an der Arbeit sind.» ist dies ein Affront gegen die Gemeinden. Die FDP Nidwalden erwartet, dass sich der Regierungsrat im Rahmen der weiteren Behandlung dieser Gesetzesrevision von sich aus dazu äussert und den Sachverhalt richtigstellt.

Kontakte:

  • › Philippe Banz, Fraktionschef FDP.Die Liberalen Nidwalden, 079 874 40 99 / philippe@banz.uk